Information für gesetzlich Versicherte: Viele gesetzliche Versicherungen übernehmen anteilige Kosten für Osteopathiebehandlungen. Bitte erkundigen sie sich bei ihrer Kasse. Dazu benötigen sie eine privatrezeptliche Verordnung über Osteopathie des Arztes ihrer Wahl, oder sie verfügen über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung, die Osteopathie mit abdeckt.