AGB
Information über Kosten der Behandlung/Honorar, Kostenerstattung etc.

(I) Vertragsschluss, Terminvereinbarungen, Mitwirkung des Patienten

(1) Durch die gemeinsame Vereinbarung Ihrer Behandlungstermine kommt zwischen Ihnen als Patient und der Praxis (konkludent) ein Behandlungsvertrag zustande.
(2) Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten insbesondere Terminabsprachen per Telefon und Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.
(3) Sofern ein Termin von Ihnen nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen (dazu gleich unter Punkt III.) in Rechnung gestellt, da einem anderen Patienten die Chance für eine Behandlung genommen wird und der Therapeut Leerlauf haben kann. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.
(4) Bei verspätetem Erscheinen zu einem Termin kann die volle Behandlungsdauer nicht garantiert werden. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht der Praxis.
(5) Wir sind berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, Therapiemaßnahmen vereitelt oder der Patient einer zumutbaren Körperhygiene nicht nachkommt.

Der Behandelnde Therapeut ist aufgrund der osteopatischen Zusatzausbildung befähigt Osteopathie anzuwenden. Die Osteopathie in Deutschland ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern selbständig angewandt werden. Als „Heilpraktiker“ ist es dem Behandelnden Therapeuten erlaubt, unabhängig von einer ärztlichen Verordnung, d.h. ohne Rezept aufgrund eigener Befundung, Heilbehandlungen zu behandeln und diese privat abzurechnen.

(II) Honorar, Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

(1) Das Honorar für eine Behandlung hängt von der Diagnose und dem Behandlungsaufwand ab. In der Regel liegen die Kosten zwischen 40,00€ (Babys u. Kinder) und 100,00€ je nach Diagnose und Behandlungsaufwand.
(2) Der Patient erhält eine Rechnung zur Einreichung bei seiner Krankenkasse. Aus Beweis- und Erstattungsgründen enthält die Rechnung grundsätzlich die Diagnose, die Einzelleistungen (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, die Einzelbeträge und Angaben über Heilmittel.
(3) Die Abrechnung erfolgt grds. zwischen dem Behandelnden und dem Patienten. Der Behandelnde rechnet nicht gegenüber der Krankenkasse ab. Der Patient ist damit einverstanden, dass der Behandelnde im Einzelfall der Krankenkasse, die für die Abrechnung erforderlichen Daten und Einzelheiten (Diagnose, Therapiespezifizierung etc.) des Patienten übermitteln darf.

(III) Information über die Kostenerstattung durch Dritte (Krankenkassen, Versicherungen, Beihilfen)

(1) Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß Heilpraktiker-Gebührenverordnung (GebüH). Sofern Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet, kann eine vollständige oder teilweise Erstattung der Heilpraktikeringebühren möglich sein. Die Höhe der Erstattung richtet sich hierbei nach der jeweiligen Versicherung und dem Vertrag. Die Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung erfolgt unabhängig von dem zwischen der Praxis und dem Patienten abgeschlossenen Behandlungsvertrag.
(2) Beihilfeberechtigte erhalten je nach Fall Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen. Hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und –einschränkungen.

Bitte beachten Sie:
Die Höhe der Behandlungskosten richten sich immer nach (II) (1) dieser Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, wie viel durch einen Dritten (z.B. Krankenkasse) erstattet wird. Bitte informieren Sie sich über die Erstattung bzw. die Höhe der Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung.

(IV) Schweigepflicht und Datenschutz in unserer Praxis
Personenbezogene Daten von Patienten/Innen unterliegen grundsätzlich, sofern der Patient/in nicht ausdrücklich in einen Austausch zustimmt, der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Personenbezogenen Daten werden von uns sorgsam und verantwortungsvoll im Sinne des Art. 5 –EU-DSGVO (Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten) behandelt und bearbeitet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt, transparent und nur zum Zwecke der Behandlung und Abrechnung (Zweckbestimmung) und nur in einem angemessenen und erforderlichem Maße (Datenminimierung). Unrichtige Daten werden von uns unverzüglich wieder gelöscht. Wir speichern keine Daten länger als erforderlich. Außerdem geben wir, außer für die genannten Zwecke, Daten nicht an Dritte weiter. Die Daten sind ferner gegen unbefugte Dritte abgesichert (Integrität und Vertraulichkeit). Die Einhaltung des Vorstehenden kann nachgewiesen werden.